Auf ein Wort mit Gertraud Preuß

Schiedsfrau der Gemeinde Hammersbach

Gertraud Preuß ist im November 2009 vom Amtsgericht Hanau zur Schiedsfrau der Gemeinde Hammersbach vereidigt und 2014 wiedergewählt worden. Zusammen mit ihrem Stellvertreter, Volkhard Orth, bildet sie das Schiedsgericht des Ortes. Dieses hat die Aufgabe Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Freunden zu schlichten, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Wie sind sie zu dem Amt gekommen und welche Motivation treibt Sie an, sich in diesem Bereich ehrenamtlich zu engagieren?

Meine Wahlheimat ist Hammersbach und ich lebe gerne hier. Ich wollte meiner Gemeinde etwas zurückgeben und habe deshalb nach einer ehrenamtlichen Betätigung gesucht, bei der ich meine Fähigkeiten und Lebenserfahrung einbringen kann.

Welche Voraussetzungen und Eigenschaften sollte man aus Ihrer Sicht für dieses Amt mitbringen? Haben sie z.B. einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn?

Das Schiedsamt hat die Aufgabe zu schlichten und nicht zu richten. Hierbei kommt es weniger auf den Gerechtigkeitssinn an, sondern vielmehr, die Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und eine Gesprächsatmosphäre zu schaffen, die es den Beteiligten ermöglicht wieder in den Dialog zu gehen und bestenfalls Probleme aufzulösen oder Kompromisse einzugehen.

Welche Aufgaben übernehmen Sie und mit welchen Anliegen kommen Bürgerinnen und Bürger auf Sie zu?

Das Schiedsamt übernimmt die Mediation mit dem Ziel, dass sich die Parteien wieder aufeinander zu bewegen. Die klassischen Anliegen sind z.B. Bepflanzungen auf dem Nachbargrundstück und Beleidigungen.

Was macht Ihnen dabei am meisten Freude? Welche Aufgaben sind eher unangenehm?

Mein Stellvertreter und ich haben alle Schiedsgerichtsverhandlungen gemeinsam durchgeführt, da in den meisten Verfahren das vorgebrachte Anliegen nur die Spitze des Eisbergs war und dementsprechend die Emotionen zu Beginn der Verhandlung sehr hoch sind. Da ist es hilfreich, gemeinsam auf einen Dialog hinwirken zu können, um letztendlich Kompromisse und Zugeständnisse zu finden. Natürlich ist es dann am schönsten, wenn wir einen  Vergleich erzielen konnten.

Was passiert im Falle, wenn sich die beiden Parteien trotz Vermittlung nicht einigen können?

Wenn sich die Parteien nicht aufeinander zubewegen  wollen oder können, stellt das Schiedsamt eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus, die es dann ermöglicht, den Klageweg zu beschreiten. Diese Bescheinigung wird auch dann ausgestellt, wenn der erzielte Vergleich von den Parteien nicht eingehalten wird.

Wie können Sie Beruf und Ehrenamt miteinander verbinden?

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, das gut in den Abendstunden durchgeführt werden kann, gibt es keine Überschneidungen.

Haben sie neben Ihrer Tätigkeit noch genug Zeit für private Interessen und Hobbies?

Zum Glück regeln die Hammersbacher in der Regel selbst ihre kleinen Zwistigkeiten am Gartenzaun oder bei einem Grillfest, so dass das Schiedsamt nicht sehr häufig zur Streitschlichtung bemüht werden muss. So bleibt mir ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten in der Freizeit.

Herzlichen Dank für dieses freundliche Gespräch!